Reservierung Sportheim



Nutzungsbedingungen Sportheim Wolpertswende

Der Sportverein Wolpertswende bietet Mitgliedern die Möglichkeit an, das Sportheim inklusiver gewünschter Nebenräume für private Veranstaltungen anzumieten.  Aufgrund seiner Lage und seiner Ausstattung bietet das Sportheim ein umfassendes Paket an, dass ihre Gäste sich wohl fühlen.

Dies soll auch so bleiben. Es wird deshalb dringend darauf hingewiesen die nachfolgenden Nutzungsbedingungen zu lesen und auch einzuhalten. Schwere Verstöße führen dazu, dass eine erneute Anmietung ausgeschlossen werden kann.

 

1. Räumlichkeiten:

Folgende Räumlichkeiten können vom Mieter genutzt werden

-        Sportheim

-        Schankraum

-        Küche

-        Kühlraum (nutzbar nur für Getränke)

-        Toiletten

-        Terrasse

-        Nicht Mietbare Tage:      Mittwoch und Freitag und den Tag vor Heimspielen

 

2. Personenkreis

Das Sportheim Wolpertswende wird grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder vermietet. Der Mieter muss mindestens 3 Jahre Mitglied im SV Wolpertswende sein. Jugendliche können nicht Mieter sein.

Anmietungen durch Vereinsmitglieder für Dritte sind nicht erlaubt.

Der Vorstand entscheidet über die Vermietung.

 

3. Nutzungsgebühren

Als Nutzungsgebühr für die genannten Räumlichkeiten sind 100 Euro zu entrichten. Diese Nutzungsgebühr umfasst sämtliche Nebenkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Müll, Nutzung von Geräten und Geschirr.

Die Nutzungsgebühr ist zusammen mit einer Kaution i.H.v. 100 Euro, also gesamt 200 Euro, bei der Einweisung in die Räumlichkeiten bar zu entrichten.

 

4. Einweisung der Nutzer

Die Mieter werden vor der Nutzung in die Räumlichkeiten eingewiesen. Um Schäden durch unsachgemäße Nutzung bestimmter Geräte (Spülmaschinen, Herd, Kaffeemaschine) zu vermeiden, werden diese bei der Einweisung erklärt.

 

5. Getränke

Alkoholfreie Getränke und Biere sind vom Sportverein Wolpertswende zu beziehen. Bindend ist die aktuelle Preisliste, die entweder bei der Anmietung angefordert werden kann oder im Sportheim ausliegt.

Weine, Sekt, Spirituosen, Kaffee und ähnliche Getränke können mitgebracht werden.

 

Es gilt die Leergutabrechnung. Der Mieter hat bei Beginn selbst darauf zu achten, dass sich keine leeren Flaschen in der Leergutecke des Schankraumes befinden.

Nach der Nutzung wird basierend auf diese Leergutabrechnung eine Rechnung erstellt.

 

6. Meldung von Schäden

Es versteht sich von selbst, dass Schäden nach der Veranstaltung sofort zu melden sind. Dies betrifft insbesondere defekte Geräte, starke Verschmutzungen etc.

Vandalismus verhindert eine erneute Anmietung durch den Mieter.

 

7. Reinigung

Die genutzten Räumlichkeiten sind nach der Veranstaltung zu reinigen. Ebenso ist das Leergut der mitgebrachten Getränke zu entsorgen. Mitgebrachte Lebensmittel sind wieder mitzunehmen.

Bei extremen Verschmutzungen wie Erbrochenes auf den Polstern, starke Verschmutzungen bedingt durch schlechtes Wetter oder ähnlichem wird darauf hingewiesen, dass eine Reinigung durch einen fachmännischen Betrieb zu Lasten des Mieters erforderlich werden kann.

Bei nicht sachgemäßer Reinigung entsteht zu Lasten des Mieters ein Kostenbeitrag i.H.v. 50 Euro, der von der hinterlegten Kaution abgezogen wird. 

 

8. Besondere Hinweise

Die rechtzeitige Beschaffung der zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Genehmigungen, gleich welcher Art, ist Sache des Mieters. Als Beispiele werden genannt, Anmeldungen für ein Feuerwerk etc.

Dieser Hinweis gilt auch für eine eventuelle steuerliche Anmeldung, die Entrichtung von GEMA-Gebühren und sonstiger Abgaben.

 

9. Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigung

Aus verständlichen Gründen ist es dem Sportverein Wolpertswende wichtig, dass die Nachbarschaft nicht durch Lärm, Gerüche oder ähnlichem belästigt wird. Deshalb können Tonträger nur innerhalb des Sportheims genutzt werden. Eine Beschallung auf der Terrasse sowie der Aufbau fliegender Bauten auf der Terrasse  ist ausdrücklich verboten.

 

10. Haftung

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Geräte der Mieter haftbar gemacht werden kann. 

Zunächst muss für einen Schaden immer erst der Mieter eintreten. Der Mieter ist selbst für die Suche eines Verursachers verantwortlich.

 

Der Vorstand

 

 

 


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