Tennisplätze



Nutzungsordnung

1.     Personenkreis

Die Tennisplätze sind grundsätzlich nur von Einwohner der Gemeinde Wolpertswende nutzbar. (Nutzung unter dem Deckmantel von Vereinsmitglieder an Dritte ist nicht erlaubt). Eine Weitergabe des Nutzungsrechts ist nicht erlaubt.

 

2.     Der Vorstand entscheidet über den Nutzer.

 

3.     Als Nutzungsgebühr beträgt Jährlich 40,00 € (Nichtmitglieder 60,00 €) und ist bei Schlüsselübernahme zu entrichten (Im Folgejahr wird die Nutzungsgebühr Vereinsbeitrag abgebucht). Solange der Nutzer im Besitz des Schlüssels ist hat er Jährlich den Festgesetzten Betrag zu entrichten. Bei Schlüsselverlust müssen die Kosten der Ersatzbeschaffung übernommen werden.

 

4.     Die Tennisanlage und die Toiletten sind nach dem Spiel, in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.


Schlüsselreservierung

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